Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft in der Wasserversorgungsgenossenschaft der Gemeinden Aeschi und Spiez bedingt Grund-, Wohn- oder Stockwerkeigentum im Versorgungsgebiet.

Alle Grund-, Wohn- und Stockwerkeigentümer oder Baurechtsberechtigten im Bereich des versorgten Gebietes der Gemeinden Aeschi und Spiez können Mitglied der Genossenschaft werden, wenn sie mindestens einen Anteilschein der Genossenschaft zu nom. CHF 1'500 übernehmen.

Der Vorstand kann aufgrund des mutmasslichen oder tatsächlichen Wasserbezugs die Anzahl der von einem Wasserbezüger zu erwerbenden Anteilscheine bestimmen.