Trinkwasserkontrolle
Seit dem 1. Januar 2008 sind die Trinkwasserversorgungen und private Versorger verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes eigene Untersuchungen durchzuführen. Die Wasserversorgungsgenossenschaft der Gemeinden Aeschi und Spiez kommt dieser Verpflichtung in regelmässigen Abständen nach. Das zu untersuchende Wasser wird an verschiedenen Zapfstellen im gesamten Versorgungsgebiet entnommen und anschliessend in autorisierten Labors untersucht.
Kleinreservoir und Kleinkraftwerk Lengmattli, Aeschi